Schlüsselzahl 95, Module und Weiterbildung
Was Sie als Berufskraftfahrer wirklich brauchen — und drei verbreitete Bezeichnungen, die es so gar nicht gibt.
Grundqualifikation und Weiterbildung
Wer gewerblich Güter über 3,5 t befördert, braucht neben der Fahrerlaubnis eine Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Der Weg dorthin führt über einen von zwei Einstiegen und danach immer über dieselbe Wiederholung:
- Einstieg A — Grundqualifikation. Prüfung bei der IHK, entweder vollständig oder als beschleunigte Grundqualifikation mit verkürztem Unterricht.
- Einstieg B — Ausbildung. Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb schließt die Grundqualifikation mit ein.
- Danach: Weiterbildung. Alle fünf Jahre 35 Zeitstunden, üblich als fünf Module zu je sieben Stunden. Anschließend wird die Schlüsselzahl 95 mit neuem Datum eingetragen.
Drei Bezeichnungen, die es nicht gibt
Diese drei stehen ständig in Stellenanzeigen und Bewerbungen. Sie zu kennen hilft beim Lesen — und erspart Missverständnisse im Gespräch.
„Modul 95"
Die 95 ist eine Schlüsselzahl im Führerschein und kein Modul. Die Weiterbildung besteht aus fünf Modulen zu je sieben Zeitstunden; wer alle fünf absolviert hat, bekommt die Schlüsselzahl 95 eingetragen. „Ich mache mein Modul 95" ist deshalb zwar verbreitet, aber es beschreibt nichts, was es gibt.
„ATP-Schein"
ATP ist ein internationales Abkommen über den Transport leicht verderblicher Lebensmittel — es betrifft das Fahrzeug, nicht den Fahrer. Es gibt keinen Führerschein und keine Fahrerbescheinigung namens ATP. Gemeint ist meist die ADR-Bescheinigung für Gefahrgut oder eine Schulung zur Lebensmittelhygiene.
„EU-Führerschein umschreiben lassen"
Ein in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellter Führerschein gilt in Deutschland unmittelbar; er muss nicht umgeschrieben werden. Ein Umtausch ist nur nötig, wenn das Dokument abläuft oder Sie ihn freiwillig gegen ein deutsches Dokument tauschen wollen. Etwas anderes gilt für Führerscheine aus Drittstaaten — dort kann eine Umschreibung mit Prüfung nötig sein.
Was Sie für eine Bewerbung bereithalten sollten
Für eine Bewerbung über dieses Portal brauchen Sie nichts davon — Name, Führerscheinklassen und Telefonnummer genügen. Für das Gespräch beim Betrieb lohnt es sich aber, diese vier Dinge griffbereit zu haben:
- Führerschein mit den eingetragenen Klassen und der Schlüsselzahl 95
- Fahrerkarte und ihr Ablaufdatum
- ADR-Bescheinigung, Kranschein oder ähnliche Zusatzqualifikationen
- Nachweise über Ihre bisherigen Einsatzarten — Fernverkehr, Kipper, Silo, Kühl
Häufige Fragen zur Qualifikation
Brauche ich die Schlüsselzahl 95 überhaupt?
Ja, wenn Sie gewerblich Güter mit einem Fahrzeug ab 3,5 t zulässiger Gesamtmasse befördern. Ohne den Eintrag dürfen Sie den Führerschein zwar besitzen, aber die Fahrt nicht gewerblich durchführen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Fahrten zu privaten Zwecken, für Werkstattfahrten und für Fahrzeuge, die für den eigenen Betrieb Material transportieren, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist.
Wie oft muss ich die Weiterbildung machen?
Alle fünf Jahre, jeweils 35 Zeitstunden — üblicherweise aufgeteilt in fünf Module zu je sieben Stunden. Die Module dürfen über die fünf Jahre verteilt werden; sie müssen nicht am Stück absolviert werden. Danach wird die Schlüsselzahl 95 mit neuem Ablaufdatum eingetragen.
Was passiert, wenn die Schlüsselzahl abgelaufen ist?
Sie dürfen bis zur Nachholung nicht gewerblich fahren. Die Weiterbildung lässt sich aber jederzeit nachholen — eine erneute Grundqualifikation ist dafür nicht nötig, egal wie lange der Eintrag abgelaufen ist. Melden Sie sich früh genug an: Kurse sind regional oft ausgebucht.
Zahlt der Arbeitgeber die Module?
Viele Betriebe ja, besonders wenn sie Fahrer halten wollen. Verpflichtet sind sie nicht, solange keine tarifliche oder vertragliche Regelung besteht. Fragen Sie im Bewerbungsgespräch danach — die Antwort sagt Ihnen mehr über den Betrieb als die meisten Stellenanzeigen.
Ich bin Quereinsteiger. Was brauche ich zuerst?
Zuerst die Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE, dann die Grundqualifikation — entweder als beschleunigte Grundqualifikation mit Prüfung bei der IHK oder über eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Beides wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit gefördert; sprechen Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Sie einen Vertrag mit einer Fahrschule unterschreiben.